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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Shake Handels GmbH

 1.) Allgemeines

 1.1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Shake Handels GmbH und dem Käufer. Andere Bedingungen als diese, insbesondere allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers, gelten nicht, auch wenn Shake Handels GmbH Ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 1.2) Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Käufer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

 1.3) Käufer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 2.) Angebote und Aufträge

 2.1) Angebote der Shake Handels GmbH sind freibleibend, sofern die Bindung nicht schriftlich vermerkt ist. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren ausdrücklich vorbehalten.

 2.2) Sämtliche Vertragsverhandlungen zwischen den Parteien, telefonische Vereinbarungen oder sonstige Abmachungen, insbesondere Auftragsänderungen bedürfen beiderseitiger schriftlicher Festlegungen und, soweit sie vom ursprünglich vereinbartem Kaufvertrag abweichen, der schriftlichen Änderungsbestätigung.

 2.3) Aufträge, die der Käufer Shake Handels GmbH erteilt, werden erst durch schriftliche Bestätigung der Shake Handels GmbH Geschäftsleitung rechtsverbindlich.

 2.4) Die schriftliche Auftragsbestätigung wird durch die Rechnung ersetzt wenn der Auftrag sofort ausgeführt wird.

 2.5) Bestandteil jedes Angebotes der Shake Handels GmbH sind die vorliegenden Angebots- und Vertragsbedingungen.

 2.6) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch die Shake Handels GmbH grundsätzlich nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Garantien über die Produktbeschaffenheit werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich ausdrücklich bestätigt werden.

 2.7) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der zutreffenden und rechtzeitigen Selbstlieferung durch den Zulieferer der Shake Handels GmbH. Vorstehendes gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Shake Handels GmbH zu vertreten ist und insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit einem Zulieferer.

 3.) Preise

 3.1) Der angebotene Kaufpreis ist bindend.

 3.2) Die Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der am Tage der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer, sowie etwaiger anderer gesetzlicher Lieferabgaben. Die Versandkosten ab Kiel und die Lieferverpackung sind nicht Bestandteil des Kaufpreises und werden gesondert berechnet.

 4.) Versand und Gefahrenübergang

 4.1) Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Transportversicherung, zu dem vom Kunden bestimmten Übergabeort, wird von Shake Handels GmbH in der Deckungshöhe des Kaufpreises abgeschlossen und in Rechnung gestellt, es sei denn sie wird vom Kunden schriftlich ausgeschlossen.

 4.2) Teillieferungen durch Shake Handels GmbH sind zulässig.

 5.) Zahlungsbedingungen

 5.1) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung und Lieferung ohne jeden Abzug zu leisten. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Käufer in Zahlungsverzug. Er hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

 5.2) Zahlungen werden vorab zur Begleichung der ältesten fälligen Schuld zuzüglich der daraus entstandenen Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten und zuletzt als Zahlung auf den Kaufpreis verwendet.

 5.3) Wechsel werden nicht angenommen.

 5.4) Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen und / oder sonstigen Verpflichtungen aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein, oder wird über sein Vermögen oder das seiner gesetzlichen Vertreter Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens gestellt so wird die gesamte Restschuld zur sofortigen Zahlung fällig. In diesem Falle ist Shake Handels GmbH berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und bereits gelieferte Ware aus Eigentumsvorbehalt zurückzuholen, sowie die Erstattung aller mit diesem Rücktritt in ursächlichem Zusammenhang stehenden Kosten (z.B. Rücktransport, Wertminderung) zu verlangen.

 5.5) Ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Zahlungsanspruch wegen Ansprüchen, die sich nicht auf den Liefergegenstand selbst beziehen ist ausgeschlossen: gegen die Kaufpreisforderung kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen aufgerechnet werden.

 6.) Eigentumsvorbehalt, Verpfändungen und Abtretung

 6.1) Shake Handels GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

 6.2) Der Kunden ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellte Ware pfleglich zu behandeln und insbesondere keine eigenmächtigen Veränderungen vorzunehmen. Sofern Wartungen (Hardware) notwendig sind, hat der Käufer diese auf eigenen Kosten durchzuführen.

 6.3) Bis zum Eigentumsübergang der von Shake Handels GmbH an den Käufer gelieferten Waren darf dieser weder verpfänden noch zur Sicherheit an Dritte übereignen. Falls die Waren gepfändet oder beschlagnahmt werden, ist der Käufer verpflichtet, Shake Handels GmbH unverzüglich zu unterrichten und hat alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Freigabe der Waren stehen zu tragen. Das Recht des Käufers, die von Shake Handels GmbH gelieferten Waren zu verkaufen endet dann, wenn der Käufer im Zahlungsrückstand ist oder zahlungsunfähig wird. In diesem Falle kann der Käufer über die Vorbehaltsware nur mit schriftlicher Genehmigung der Shake Handels GmbH verfügen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich ebenso anzuzeigen wie die Beschädigung oder die Vernichtung der Ware.

 6.4) Shake Handels GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 6.3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

 7.) Lieferfristen

 7.1) Da Shake Handels GmbH selbst nicht Hersteller der von ihr verarbeiteten Bauteile ist, können Lieferfristen nur für an Lager liegende Waren angegeben werden. Darüber hinaus handelt es sich nur um voraussichtliche Liefertermine ohne Verbindlichkeit im Sinne eines Fixtermins. Shake Handels GmbH ist verpflichtet, voraussichtliche Verzögerungen des Liefertermins unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

 7.2) Verzögert sich ein in Aussicht gestellter voraussichtlicher Liefertermin für den Käufer unzumutbar, so hat dieser das Recht Shake Handels GmbH eine angemessene, mindestens vierwöchige, Nachfrist zu setzen und nach ergebnislosem Verstreichen dieser Nachfrist ganz oder teilweise vom Kaufvertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung, es sei denn einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Shake Handels GmbH, wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen.

 7.3) Die im schriftlichen Kaufvertrag ursprünglich in Aussicht gestellte voraussichtliche Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Nichtbelieferung durch Vorlieferanten auf die Shake Handels GmbH kein Einfluss hat.

 7.4) Wurden Lieferfristen vereinbart, setzt deren Einhaltung voraus, dass der Käufer etwaigen, ihm obliegenden Mitwirkungspflichten fristgerecht nachkommt. Sofern wir Anpassungen von Programmen an Kundenwünsche oder individuelle Programmierung vornehmen, sind nur schriftliche Wünsche und Anforderungen des Kunden für uns verbindlich. Etwaige Schnittstellen sind offen zu legen

 8.) Lieferstorno

 8.1) Soweit der Kunde Bestellungen ganz oder teilweise storniert und seiner Abnahmepflicht nicht nachkommt, ist Shake Handels GmbH berechtigt, pauschalen Schadensersatz geltend zu machen. Dem Käufer wird gestattet den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.

 8.2) Die zum Zeitpunkt des Vertragsrücktrittes bereits produzierten Liefergegenstände sind mit vollem Kaufpreis zu bezahlen. Für in diesem Zeitpunkt noch nicht hergestellte Produkte schuldet er Shake Handels GmbH eine pauschale Entschädigung von 60% des Kaufpreises, wenn die Kündigung innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen vor dem voraussichtlichen Liefertermin erfolgt. In allen anderen Fällen schuldet der Käufer Shake Handels GmbH eine pauschale Entschädigung von 40% des Kaufpreises.

 8.3) Wenn es sich um Entwicklungsleistung handelt, sind die bereits geleisteten Stunden entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz zu zahlen.

 9.) Gewährleistung (Hardware)

 9.1) Shake Handels GmbH leistet Gewähr dafür, dass gelieferte Waren keine Material-, oder Verarbeitungsfehler aufweisen, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichem oder nach Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

 9.2) Die Gewährleistungspflicht beträgt 1 Jahr ab Empfang der Ware durch den Käufer.

 9.3) Transportschäden oder Mindermengen an Lieferungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft die Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

 9.4) Bei begründeter Mängelrüge sind wir nach Wahl berechtigt, nachzubessern oder Ersatz zu liefern; je nach Mangel auch mehrmals. Scheitert die Nachbesserung kann der Kunde Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

 9.5) Die Nachbesserung erfolgt in den Firmenräumlichkeiten der Shake Handels GmbH.

 9.6) Shake Handels GmbH übernimmt keine Gewährleistung für Mängel der Kaufsache die durch Zufall, unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit, Veränderungen, unsachgemäße Installation, Reparatur oder unsachgemäße Prüfmaßnahmen des Käufers oder seiner Beauftragten entstanden sind.

 9.7) Persönliche Haftung von Shake Handels GmbH – Angestellten ist ausgeschlossen.

 9.8) Eine Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden wird ausgeschlossen, außer Shake Handels GmbH wird grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen.

 9.9) Schadenersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn dem Verwender Arglist vorgehalten werden kann.

 10.) Gewährleistung (Software)

 10.1) Sofern von Shake Handels GmbH entwickelte Software nicht dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch entspricht und Abweichungen schriftlich gerügt werden, ist Shake Handels GmbH innerhalb von 12 Monaten zur kostenlosen Nachbesserung verpflichtet.

 10.2) Als Fehler gilt nicht die Produktabweichung im Sinne von Marktneuerung. Auf Softwarepflege und Anpassungen hat der Kunde nur Anspruch bei Abschluss eines weitergehenden Vertrages.

 10.3) Eine Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden wird ausgeschlossen, außer Shake Handels GmbH wird grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen.

 10.4) Persönliche Haftung von Shake Handels GmbH – Angestellten ist ausgeschlossen.

 10.5) Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr Erhalt der Ware (Programm). Vorstehendes gilt nicht, wenn dem Verwender Arglist vorwerfbar ist.

 11.) Installation

 11.1) Wird eine Installation durch Shake Handels GmbH bei Kunden oder im Auftrag des Kunden an einem anderen Ort durchgeführt, so sind alle kundenseitigen Voraussetzungen vor dem Liefertermin zu schaffen (z.B. Kabelarbeiten, Telefon, bauliche Maßnahmen).Mehrkosten die dadurch entstehen, dass diese Arbeiten nicht rechtzeitig und/oder nicht fachgerecht ausgeführt wurden, hat der Kunde zu tragen.

 11.2) Sind an dem Installationsort besondere Personenschutzmaßnahmen (z.B. Hygiene-kleidung, Strahlenschutz) erforderlich, so hat der Kunde die Ausstattung zu stellen.

 11.3) Sind an dem Installationsort besondere medizinische Voraussetzungen erforderlich, so hat der Kunde dies schon beim Vertragsabschluß schriftlich bekannt zu geben.

 11.4) Sind an dem Installationsort besondere Bescheinigungen, Visa, Arbeitserlaubnisse erforderlich so ist dies schon bei der Auftragsvergabe schriftlich bekannt zu geben.

 11.5) Die Kosten für 11.3 und 11.4 sind vom Käufer zu tragen.

 12.) Urheberrechte

 12.1) Von uns gefertigte Entwürfe und Angebote sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nicht vervielfältigt werden oder Dritten zur Verfügung gestellt werden. Eine eventuelle Weitergabe bedarf auf jeden Fall einer schriftlichen Genehmigung durch Shake Handels GmbH.

 12.2) Urheberrechtliche Nutzungsrechte übertragen wir dem Auftraggeber nur insoweit, als diese zum zweckgebundenen Einsatz der von uns erstellten Arbeiten erforderlich ist.

 13.)Schlussbestimmungen

 13.1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

 13.2) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten wird, soweit gesetzlich zulässig, Kiel vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

 13.3) Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung

 14.) Sonstiges

 14.1) Falls der Käufer seine Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt, kann Shake Handels GmbH weitere Lieferungen unbeschadet der Geltendmachung ihrer sonstigen Rechte verweigern.

 14.2) Wird eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtskräftig ganz oder teilweise für unwirksam erklärt, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung gilt durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinngehalt der unwirksam gewordenen Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommt und den Interessen der beteiligen Parteien Rechnung trägt

Stand 01.12.2013